Thüringen schlägt eine 25‑Kilometer‑Regel für Vertretungsapotheken und umfangreiche Änderungen der Dienstbereitschaft nach § 23 ApBetrO vor, wie APOTHEKE ADHOC berichtet (APOTHEKE ADHOC, 24.06.2026).
Wesentliche Punkte des Berichts
- Vertretungsentfernung: Apotheken, die ihre Versorgung an eine andere Apotheke delegieren, dürften im Regelfall nicht mehr als 25 Straßenkilometer entfernt sein (Angabe nach APOTHEKE ADHOC).
- Mindestverfügbarkeit: Nicht zum Notdienst eingeteilte Apotheken könnten ganztägig von der Dienstbereitschaft befreit werden, ausgenommen sei eine tägliche Pflicht von sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr (Mo–Fr, kein Feiertag) (laut APOTHEKE ADHOC).
- Teilnotdienste und Zeitfenster: Behörden sollen Teilnotdienste anordnen können; Apotheken könnten bis zu 16 Stunden (Mo–Sa) bzw. bis zu 18 Stunden (Sonntag/Feiertag) von der Dienstbereitschaft befreit werden (Bericht in APOTHEKE ADHOC).
- Zweigapotheken: Thüringen schlägt vor, Zweigapotheken müssten montags–freitags vier Stunden zwischen 8 und 18 Uhr dienstbereit sein; APOTHEKE ADHOC nennt hier ausdrücklich vier Stunden und erwähnt, dass das BMG im Entwurf zwei Stunden vorgesehen hatte (APOTHEKE ADHOC; zum BMG‑Entwurf: BMG, Referentenentwurf 20.10.2025).
Vergleich zum BMG‑Entwurf
Der BMG‑Referentenentwurf zufolge sollten Zweigapotheken nach dem Entwurf maximal zwei Stunden täglich zwischen 9 und 22 Uhr dienstbereit gehalten werden, eine Vorgabe, die APOTHEKE ADHOC als abweichend vom Thüringer Vorschlag beschreibt (BMG‑PDF, 20.10.2025; APOTHEKE ADHOC).
Kontext
Regionale Diskussionen um eine Grenze von rund 25 km sind nicht neu; ähnliche Abwägungen tauchen etwa in Berichten zu Änderungen in Hessen auf (FNP), was den berichteten Schwellenwert in einen größeren Kontext stellt.
Hinweis: Die hier dargestellten Detailformeln zum Thüringer Änderungsantrag sind in der vorliegenden Berichterstattung primär durch den Artikel von APOTHEKE ADHOC dokumentiert; ein amtliches PDF des Thüringer Antrags war in den öffentlich zugänglichen Quellen nicht auffindbar (siehe oben verlinkten Bericht von APOTHEKE ADHOC). Sollten Sie wünschen, kann ich gezielt nach dem offiziellen Thüringer Änderungsantrag suchen oder eine Quellenanfrage stellen.




