Kirchliche und kommunale Klinikträger sowie die Baden‑Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) fordern ein Krankenhaus‑Nothilfeprogramm wegen einer drohenden Insolvenzwelle, die erhebliche Folgekosten für den Steuerzahler nach sich ziehen könne (Quelle: Apotheke Adhoc).
Begründet wird die Forderung damit, dass bislang unterschätzte Folgekosten aus der Altersversorgung der Beschäftigten entstehen können. Laut gemeinsamer Mitteilung von Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, evangelischer und katholischer Kirche im Südwesten sowie der BWKG endet im Insolvenzfall die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse, über die Betriebsrenten abgesichert sind. Die Kasse könne satzungsgemäß von den Trägern einen Ausgleichsbetrag für garantierte aktuelle und künftige Betriebsrentenansprüche verlangen; auf Länderebene Baden‑Württemberg werde dies zu einer Summe „von vielen Milliarden Euro“ führen (Quelle: Apotheke Adhoc).
„Es braucht daher dringend ein Krankenhaus‑Nothilfeprogramm. Die Kliniken zu stützen, statt es zu Insolvenzen kommen zu lassen, ist am Ende des Tages auch die für den Steuerzahler bei weitem günstigste Lösung.“ — Gemeinsame Mitteilung der Träger und der BWKG (Apotheke Adhoc)
Die wirtschaftliche Lage der Kliniken wird als verheerend beschrieben: Defizite würden einer Prognose zufolge von 880 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 ansteigen (Quelle: Apotheke Adhoc).
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer Pleitewelle und massiven Arbeitsplatzverlusten im Fall geplanter Einsparungen der Bundesregierung. Verbandschef Gerald Gaß erklärte, dass bei Umsetzung der Einsparpläne die Kliniken 2027 insgesamt acht Prozent ihrer Erlöse verlieren würden. Eine aktuelle Studie der DKG komme zu dem Ergebnis, dass dann bis 2030 49 Prozent aller Krankenhausstandorte eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit hätten; laut DKG würde dies bedeuten, dass „jede zweite Klinik pleitegeht“ und etwa jeder zehnte Arbeitsplatz entfiele (Quelle: Apotheke Adhoc).
Die vorgebrachten Forderungen zielen darauf ab, durch ein Nothilfeprogramm Insolvenzen zu vermeiden, um sowohl die Versorgungskapazität als auch die fiskalischen Folgekosten für die Kommunen und Kirchen zu begrenzen (Quelle: Apotheke Adhoc).





