Die Landesapothekerkammer Hessen fordert eine umfassende Reform der Satzung und der Gremienstruktur der Abda, um demokratische Legitimation, Transparenz und die Bindung an Apothekerinnen und Apotheker vor Ort zu stärken.

Kerngedanken des Antrags

Der Antrag moniert eine wachsende Distanz zwischen der Abda und vielen Kolleginnen und Kollegen in der Fläche und fordert, personelle sowie funktionale Doppelstrukturen zwischen Mitgliederversammlung und Gesamtvorstand aufzulösen. Zuständigkeiten sollen eindeutig einem Organ zugewiesen und beratende, koordinierende sowie operative Funktionen klar getrennt werden.

„Vertrauen entsteht durch Transparenz, klare Verantwortlichkeiten, erkennbare Beteiligung und demokratische Legitimation“, so die Landesapothekerkammer Hessen in ihrer Begründung.

Stärkung des Deutschen Apothekertages

Der Antrag verlangt die Rücknahme der 2024 beschlossenen Satzungsänderungen, durch die DAT-Beschlüsse nicht mehr verpflichtend waren, und schlägt vor, den Deutschen Apothekertag (DAT) wieder als Organ der Abda zu verankern und substanziell zu stärken. Der DAT soll demnach nicht nur Debattenforum sein, sondern das Recht erhalten, verbindliche Grundsatzbeschlüsse zur berufspolitischen Ausrichtung zu fassen, Satzungsänderungen mit grundsätzlicher Bedeutung zu initiieren und regelmäßig über die Umsetzung seiner Beschlüsse unterrichtet zu werden.

Die Kammer betont, dass eine Verschlankung innerer Strukturen nicht zu einer Verringerung demokratischer Beteiligung führen dürfe; stattdessen müsse die Willensbildung der Apothekerschaft in allen Tätigkeitsfeldern – öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung – einbezogen werden. Bis zum DAT im kommenden Jahr soll die Abda einen neuen Satzungsentwurf vorlegen.

Professionelles Verhandlungsteam für die Vergütung

Gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) hat die Landesapothekerkammer Hessen einen zweiten Antrag eingebracht, der die Abda verpflichten soll, für die ab 2028 geplante Verhandlungslösung ein dauerhaftes, professionelles Verhandlungsteam aufzubauen.

  • Das Team soll rechtzeitig vor Beginn der ersten Verhandlungsrunde arbeitsfähig sein und aus hauptamtlich Beschäftigten der Abda und/oder des DAV sowie ausdrücklich auch aus extern mandatierten professionellen Verhandlerinnen und Verhandlern bestehen.
  • Maßgeblich für die Auswahl sollen fachliche Qualifikation, einschlägige Verhandlungserfahrung und nachweisbare Erfolge in vergleichbaren Verfahren sein.
  • Aufgaben sind die strategische Vorbereitung und Führung von Honorarverhandlungen und Schiedsstellenverfahren, der Aufbau und die Pflege einer belastbaren Daten- und Argumentationsgrundlage zur wirtschaftlichen Lage der öffentlichen Apotheken sowie die vertrauliche Berichterstattung an Mitgliedsorganisationen und zuständige Gremien.
  • Zur Motivation schlagen die Antragsteller leistungsorientierte Vergütungsbestandteile vor.

Begründet wird der Antrag mit der Notwendigkeit, dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe zu begegnen und die Durchsetzung einer angemessenen Apothekenvergütung sowie die wirtschaftliche Stabilität und flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Politische Bedeutung

Die Anträge zielen darauf ab, die interne Organisation der Standesvertretung zu modernisieren und die Mitwirkung der Basis zu stärken. Zentral ist die Forderung nach klaren Verantwortlichkeiten und nach institutionellen Mechanismen, die Beschlüsse des DAT wirksam machen und deren Umsetzung nachprüfbar verfolgen.

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