Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnte in einer Pressemitteilung vom 31. August 2026 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit zugesetzten Lithiumverbindungen und bezeichnete solche Angebote im Onlinehandel als entweder nicht zugelassene Arzneimittel oder als nicht sichere Lebensmittel; das Inverkehrbringen sei deshalb verboten (BVL / idw, 31.08.2026).
Warum das BVL warnt
Das BVL führt aus, dass Lithium natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vorkomme und seine Körperfunktion nicht abschließend geklärt sei; "Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben", so die BVL‑Präsidentin Prof. Dr. Gaby‑Fleur Böl (BVL / idw, 31.08.2026).
In der Pressemitteilung listet das BVL mögliche Symptome einer Lithiumvergiftung auf, darunter Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Tremor sowie neurologische Störungen bis hin zu Krampfanfällen, Koma oder Tod (BVL / idw, 31.08.2026).
Rechtliche Einordnung und Therapiehinweis
Das BVL weist darauf hin, dass Lithiumcarbonat in der EU nur in verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zugelassen ist und therapeutische Dosierungen deutlich oberhalb der natürlichen Nahrungsaufnahme liegen; Lithium‑Therapien erfordern regelmäßige Kontrolle der Blutspiegel sowie der Nieren‑ und Schilddrüsenfunktion (BVL / idw, 31.08.2026).
Verbands- und Verbraucherschutzstellen verweisen darauf, dass Lithium nicht auf der EU‑Positivliste für in Nahrungsergänzungsmitteln zulässige Mineralstoffe steht und deshalb nicht als Zusatzstoff in NEM vorgesehen ist (Verbraucherzentrale NRW).
Folgen für die Apotheke
- Apotheken sollten Kunden aktiv auf die Warnung hinweisen und von Selbstmedikation mit lithiumhaltigen Präparaten abraten (BVL / idw, 31.08.2026).
- Bei Nachfragen sind Hinweise auf die Notwendigkeit ärztlicher Überwachung und auf mögliche Vergiftungszeichen angezeigt (BVL / idw, 31.08.2026).
- Die Berichterstattung wurde außerdem von Fach‑ und Verbrauchermedien übernommen, zum Beispiel ÖKO‑TEST und Pharmazeutische Zeitung (ÖKO‑TEST; Pharmazeutische Zeitung).




